Der Ausübungspreis ist der Preis zu dem er zugrundeliegende Basiswert einer Option bei Ausübung gekauft oder verkauft werden kann. Man nennt es auch Basispreis oder Strike. Der Ausübungspreis und der Zeitwert sind dabei die beiden Faktoren, die den Wert einer Option beeinflussen. WEnn der Ausübungspreis gleich dem Wert des underlying ist spricht man auch von at the money.
Ausübungslimit
Ausübungslimit ist die maximale Anzahl von Optionen dergleichen Klasse, die ein Investor innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausüben darf.
aussteigen
aussteigen ist ein anderes Wort für den Verkauf von Wertpapieren. Es wird mehr von Spekulanten verwendet die ihre GEwinnziele erreicht haben oder ihre Verluste begrenzen und dann aus Aktien aussteigen.
ausstehendes Kapital
ausstehendes Kapital sind die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital einer AG. Es kann auch als eine Forderung einr AG an die Eigentümer gesehen werden, die ausstehendes Kapital noch ein bezahlen müssen.
Aussiebond
Ein Aussiebond ist ein auf australische Dollar laufende internationale Anleihe.
Aussetzung von Kursnotierungen
Der Börsenvorstand kann bei amtlichen Notierungen Aussetzung von Kursnotierungen veranlassen, wenn ein normaler Börsenhandel nicht möglich ist oder wenn sehr hohe Kursauschläge dies zum Schutz der Aktionäre nötig erscheinen lassen. Eine solche Aussetzung von Kursnotierungen erfolgt nur vorübergehnd um Märkte zu beruhigen und alle laufenden Orders werden gelöscht.
Außenwert der Währung
Der Außenwert der Währung ist die Kaufkraft der inländischen Währung im Ausland. Denn neben dem nominellen BIP gibt es auch dass Purchasing Power Parity BIP (PPP), wo nach wahrer Kaufkraft umgerechnet wird. Ein Big Mac in Norwegen kostet beispielsweise mehr als in Thailand, was man für die wahre Kaufkraft berücksichtigen muss. Harte Währungen aus reichen Ländern, wie der Schweizer Franken oder die Norwegische Krone haben einen hohen Außenwert, während die indische Rupie einen niedrigen hat. Dies kann man auch daran ausrechnen indem man das nominelle BIP durch das PP BIP teilt. Je höher der Wert, desto höher die Kaufkraft im […]
Außenstehende Aktionäre
Außenstehende Aktionäre sind Minderheitsaktionäre bzw. Eigentümer von Streubesitz. Beim Abschluss von bestimmten Verträgen genießen Sie besonderen Schutz, da sie nicht die Kontrolle der AG beeinflußen können, aber deshalb nicht benachteiligt werden sollten. Dazu gehört zum Beispiel das Anrecht für außenstehende Aktionäre auf eine angemessene Abfindung bei einem squezze-out.
Ausschüttungen
Ausschüttungen ist der Oberbegriff für Zahlungen wie Dividenden oder Bonus und Gratisaktien und impliziert eine Auschüttung aus Gesellschaftsmitteln an die Eigentümer. Dazu können auch Liquidationserlöse und Zinsen im weiteren Sinne zu den Ausschüttungen gezählt werden. Je nach Art kann es andere steuerliche Auswirkungen haben.
ex Dividende
ex Dividende (Abkürzung ex D) ist ein Kurszusatz, der bedeutet, dass am diesen Tag die Dividende ausgeschüttet worden ist und der Kurs darum bereinigt worden ist. Normalerweise notiert die Aktie am ex Dividendentag niedriger, da der Eigentümer die Dividende erhalten hat und die Mittel aus der Gesellschaft dafür abgeflossen sind.
ausschließlich Bezugsrecht
ausschließlich Bezugsrecht ist ein Kurszusatz der mit ex B abgekürzt wird und wird am Tag des Bezugsrechtsabschlages verwendet. Die Aktie wird an diesem Tag mit einem Abschlag zum Vortageskurs gehandelt, dass sie keinen Anspruch mehr auf Bezugsrechte enthält und diese dem Eigentümer schon in sein Depot eingebucht worden sind.
ausschließlich Berichtigungsaktien
ausschließlich Berichtigungsaktien ist ein Kurszusatz (normal ex BA abgekürzt), der angibt, dass nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der Aktienkurs erstmalig ohne den Anspruch auf Berichtigungsaktien erfolgt.
ausreißen
ausreißen ist die plötzliche starke Kursänderung aufgrund von einem Wechsel in Angebot oder Nachfrage oder Unternehmensnachrichten. Dies kann dazu führen, dass limitierte Aufträge oft nicht mehr ausgeführt werden können.
Auslieferung
Der Hinterleger von Wertpapieren kann vom Verwahrer ihre Zurückgabe verlangen, was man Auslieferung nennt. Bei einer Sammelverwahrung hat er nur das Recht auch gleiche Stücke in Höhe des hinterlegten Nominalbetrages. Bei Einzel- oder Sonderverwahrung kann er die genauen individuellen Stücke fordern (z.B-. Erkennbar an den Aktiennummern)
Auslandsinvestmentgesetz
Das Auslandsinvestmentgesetz (AuslInvestmG) regelt den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen. Es dient dem Schutz der Sparer und soll Wettbewerbsgleicheit zu den Fonds deutscher Kapitalgesellschaften herstellen. Das Auslandsinvestmentgesetz behandelt aber nur die das Angebot, die öffentliche Werbung und den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, nicht jedoch den bloßen Handel an deutschen Börsen.
Auslandsbonds
Deutsche Auslandsbonds sind auf Euro oder fremde Währung laufende Anleihen deutscher Schuldner die im Ausland emittiert worden sind.
Auslandsanleihe
Eine Auslandsanleihe ist eine Anleihe eines ausländischen Schuldners, die auf einem anderen nationalen Rentenmarkten in dessen nationaler Währung emmitiert wird und daher auch dort reguliert wird. Ähnlich wie bei Auslandsaktien kann es aber Banken geben, die diese Auslandsanleihe auf Euro konvertieren und handelbar machen.
Auslandsaktien
Auslandsaktien sind Anteile an ausländischen AG´s. Aktien von wichtigen ausländischen Firmen werden auch an deutschen Börsen gehandelt. entweder als normales Listing oder als Aktienzertifikat.
Ausländerkonvertibilität
Die Ausländerkonvertibilität bedeutet dass nur Ausländer die lokale Währung frei tauschen können. Dies ist ein starkes Instrument der Kapitalkontrolle eines Landes um zu Verhindern, dass bei Vertrauensverlust der lokalen Währung die Einwohner in harte Währungen wie Euro, Franken und US Doller fliehen und damit die lokale Währung weiter abwertet.
Auskunftsrecht
Es gibt zwei Arten von Auskunftsrechten: 1. Das Auskunftsrecht der Aktionäre vom Vorstand auf der Hauptversammlung, solange es zur Beurteilung von Tagesordnungspunkten notwendig ist. Bei Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit und Konkurrenz geraten sollen hat der Vorstand ein Auskunftsverweigerungsrecht. Diese Informationsasymetrie wird in der Principal-Agent Theorie behandelt. 2. Das Auskunftsrecht der Finanzbehörde in bestimmten Fällen Auskunft über Bankkonten zu erhalten, ohne das die Bank sich auf das inzwischen immer mehr aufgeweichte Bankgeheimnis berufen kann.
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