Gewinnmitnahmen erfolgen, wenn nach starken Kurssteigerungen eine kurze Verschnaufpause oder Korrektur erfolgt, was einige Investoren dazu veranlasst ihre Gewinne mitzunehmen und anderweitig zu investieren, oder erst einmal abzuwarten.
Gewinngemeinschaft
Eine Gewinngemeinschaft ist die vertragliche Vereinbarung zwischen Unternehmen, ihren Gewinn ganz oder teilweise zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen.
Gewinnausschüttung
Die Gewinnausschüttung ist die Verteilung des Gewinnes an die Eigentümer einer Kapitalgesellschaft. Die Gewinnausschüttung erfolgt durch Auszahlung von Dividenden, Bonuszahlungen oder durch Aktienrückkaufprogramme aus Gesellschaftsmitteln. Mit der Gewinnausschüttungspolitik wird die Wechselwirkung zwischen Dividendenpolitik und Rücklagenpolitik betrieben.
Gewinnanspruch
Der Gewinnanspruch ist das Anrecht eines Aktionärs auf einen Teil des Jahresüberschuss über die Dividende.
Gewinnabführungsvertrag
Der Gewinnabführungsvertrag wird zwischen einem Konzern und seinen Tochterfirmen geschlossen und verpflichtet die Tochterfirma den gesamten Gewinn der Muttergesellschaft zukommen zu lassen. Der Gewinnabführungsvertrag ist daher ein zentraler Bestandteil im Konzernrecht.
Gewinn pro Aktie
Der Gewinn pro Aktie ist die wichtigste Kennzahl der fundamentalen Aktienanalyse. Mit dem Gewinn pro Aktie kann man das KGV berechnen indem man den Gewinn pro Aktie durch den Aktienkurs teilt. Der Gewinn pro Aktie wird nach Steuern angegeben und ist der Betrag den die Firma für einen Aktionär erwirtschaftet hat. Sie kann den Gewinn dann ausschütten oder im Unternehmen reinvestieren.
Gewinn
Der Gewinn ist die Differenz zwischen Leistung und Kosten in einer Periode. Unternehmen haben die Absicht einen möglichst großen Gewinn zu erzielen, um Wachstum oder Ausschüttungen für ihre Eigentümer zu ermöglichen.
Gewerbesteuer
Alle inländischen Betriebe mit Gewinnerzielungsabsicht unterliegen der Gewerbesteuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Nicht gewerbesteuerpflichtig ist selbstständige Arbeit, Vermögensverwaltung, sowie Land und Forstwirtschaft. Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der sich aus dem Steuerbilanzgewinn ergibt, wobei es zu Hinzurechnungen wie den Zinsen auf Dauerschulden kommt. Die Gewerbesteuer wird wie folgt berechnet: Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz = Gewrbesteuer Die Steuermesszahl ist einheitlich auf 3,5% festgelegt, während der Hebesatz von den Gemeinden individuell bestimmt wird. Im Durchschnitt liegt der Hebesatz bei ca. 400% und die dadurch entstehende GEwerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden.
gespannter Kurs
Von einem gespannter Kurs spricht man, wenn der übliche bid-ask spread bei der Abrechnung von Devisen halbiert wird. Bei doppelt gespannten Kurs wird die Spanne geviertelt.
Gesellschaftsnachrichten
Gesellschaftsnachrichten sind Nachrichten von Kapitalgesellschaften im redaktionellen Teil der Presse. Es sind meist keine Pflichtmitteilungen, sondern Informationen die von der PR Abteilung selber herausgegeben werden und dann redigiert veröffentlicht werden.
Gesellschaftsblätter
Gesellschaftsblätter sind durch Satzung bestimmte Zeitungen in denen AG´s ihre Bekanntmachungen publizieren. Pflichtblatt ist dabei immer auch der Bundesanzeiger.
Geschlossene Investmentfonds
Geschlossene Investmentfonds sind Fonds, bei denen nicht laufend neue Anteile ausgegeben werden. Die Rückgabe von Anteilen an einem Geschlossene Investmentfonds an die Investmentfondsgesellschaft ist nicht möglich, es erfolgt dann ein Handel über die Börse.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht meist dem Kalenderjahr, allerdings sind Abweichungen davon möglich.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung leitet das Unternehmen und wird durch den Vorstand oder den Geschäftsführer durchgeführt.
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit natürlicher und juristischer Personen, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte einzugehen. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erhält man in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr, solange man nicht für geschäftsunfähig erklärt wird behält man die Geschäftsfähigkeit auch bis zum Tod. Bei juristischen Personen, also Unternehmen wird die Geschäftsfähigkeit mit der Eintragung ins Handelsregister erlangt.
Geschäftsbericht
Der Geschäftsbericht informiert die Aktionäre und die Öffentlichkeit über die Ertragslage und Vermögenslage einer börsennotierten Gesellschaft. Neben der GuV, der Bilanz und der der Cash-flow Rechnung findet man auch im Anhang Details zur Firma und ein Wort des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Meist wird auch das Unternehmen und dessen Strategie erläutert. Der Geschäftsbericht bildet immer den Ausgangspunkt für eine fundamentale Aktienanalyse, der er die meisten nötigen Fundamentals enthält, sowie sich auch ein gute Bild des Managements bilden lässt.
Geschäftsbanken
Geschäftsbanken sind Kreditinstitute, die sich mit allen Sparten des Bankgeschäfts befassen (sogenannte Universalbanken) und Gewinne erzielen möchten oder eine angemessene Gewinnerzielung wie Sparkassen oder Genossenschaftsbanken verfolgen.
Gesamtwertmethode
Die Gesamtwertmethode ist ein Verfahren zur Bewertung einer Firma als Ganzes durch Kapitalisierung der nachhaltig erzielbaren Gewinne. Die Gesamtwertmethode ist eine Methode der fundamentalen Aktienanalyse.
Gesamtkapitalrendite (ROA)
Die Gesamtkapitalrendite ist definiert als Gewinn plus Zinsen dividiert durch das gesamte Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital) Im Englischen nennt man es auch Return on Assets (ROA) und es misst, wie effizient eine Firma, mit dem ihm zur Verfügung gestellten Kapital umgeht. Anders als Die Eigenkapitalrendite, kann die Gesamtkapitalrendite weniger durch Fremdkapitalaufnahme manipuliert werden. Gesamtkapitalrendite = (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) / Bilanzsumme
Geregelter Markt
Der geregelte Markt soll die Emission von Aktien fördern, indem er die Zulassung erleichtert, aber trotzdem mehr Publikationsvorschriften und Transparenz als im Freiverkehr fordert. Für den geregelten Markt gilt sowohl das BörsG als auch die Börsenordnung. Dadurch wurde der frühere geregelte Freiverkehr aus der grauen Zone eines lediglich geduldeten Marktes herausgehoben. Die Zulassung stellt weniger strenge Anforderungen an das Prospekt und die Kursfeststellung kann auch durch freie Makler erfolgen.
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