Alle inländischen Betriebe mit Gewinnerzielungsabsicht unterliegen der Gewerbesteuer, die von den Gemeinden erhoben wird.
Nicht gewerbesteuerpflichtig ist selbstständige Arbeit, Vermögensverwaltung, sowie Land und Forstwirtschaft. Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der sich aus dem Steuerbilanzgewinn ergibt, wobei es zu Hinzurechnungen wie den Zinsen auf Dauerschulden kommt.
Die Gewerbesteuer wird wie folgt berechnet:
Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz = Gewrbesteuer
Die Steuermesszahl ist einheitlich auf 3,5% festgelegt, während der Hebesatz von den Gemeinden individuell bestimmt wird. Im Durchschnitt liegt der Hebesatz bei ca. 400% und die dadurch entstehende GEwerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden.