Die Mindestreserven sind Guthaben der Kreditinstitute, die diese für bestimmte Verbindlichkeiten in Höhe festgelegter Prozentsätze bei den nationalen Zentralbanken unterhalten müssen. Diese Mindestreservepolitik über den Mindestreservesatz ist ein Mittel der Geldpolitik und der Mindestreservepolitik der Zentralbanken.
Diese Mindestreservenpflicht gilt für alle Kreditinstitute, die sich im Euroraum niedergelassen haben. Die Höhe der Mindestreserven errechnet sich aus der Höhe der reservepflichtigen Verbindlichkeiten mutiplizert mit dem Mindestreservesatz. Im Durchschnitt die Guthaben auf den Girokonten der Kreditinstitute bei den nationalen Zentralbanken dem Mindestreservesoll entsprechen.
Verzinst werden die Mindestreserven zu Durchschnittssatz der Hauptrefinanzeirungsgeschäften. Die Überschussreserven bleiben jedoch unverzinst.
Wenn eine Bank seine Mindestreserven nicht hält können Sanktionen verhängt werden.