Der Ausgabeaufschlag sind die Kosten, die der Erwerber beim Kauf von Investmentfonds oder Zertifikaten als Vertriebsprovision zahlen muss.
Er besteht aus der Differenz zwischen Ausgabepreis und Rücknahmepreis des Investmentproduktes. Der Ausgabeaufschlag wird als Prozentsatz auf der Basis des Rücknahmepreises berechnet und beträgt zwischen 2-5%, was aber auch von der Produktart abhängt. Anleihenfonds sind meist günstiger als Aktienfonds bezüglich des Ausgabeaufschlages. Wenn kein Ausgabeaufschlag gefordert wird, nennt man dies auch No-Load-Fonds. Der Sinn des Ausgabeaufschlages ist also einen Anreiz zum Vertrieb für die Banken zu geben, sowie zu häufiges Umschichten zu vermeiden.
Da die meisten Fonds über Banken vertrieben werden, herrschen dort oft falsche Anreize, nämlich diejenigen Fonds zu empfehlen, die die höchste Provision für die Bank bedeuten. Oder es wird zu häufigen Umschichten der Fonds geraten, da dort jeweils Ausgabeaufschläge anfallen, woran die Bank oder der Finanzvertrieb wieder verdient. Man muss sich also im Klaren sein, dass neben dem Managementkosten des Fonds (1,5-2,5%) auch oft ein Ausgabeaufschlag dazukommt. Zusammen sind dann die Managementkosten bei einer Haltedauer von 1-2 Jahren mehr (7-9%) als die erwartbare Rendite der Assetklasse. Daher sind bei kurzfristiger Haltedauer, passive Fonds (ETFs) klar vorzuziehen und man sollte sich eigenständig informieren, ob es nicht noch günstigere Fonds gibt, oder ein Umschichten Sinn macht.
Bei Honorarberatern fallen diese Provisionen meist nicht an, da sie alle Vertriebserlöse an den Kunden weitergeben, aber dafür auf Stundenbasis arbeiten.