Unter Aktieneinziehung versteht man das Verfahren zur Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zerstörung von Aktienrechten. Es gibt dabei zwei verschiedene Verfahren.
1. Ordentliche Kapitalherabsetzung: Die Aktien können zuvor von der Aktiengesellschaft regulär am Markt erworben sein und dann entwertet worden und automatisch von allen Eigentümern eingezogen werden, wie eine negative Aktiendividende. Diese letztere Zwangseinziehung ist aber nur möglich, wenn es in der ursprünglichen Satzung gestattet war. Da bei der Ausschüttung von Dividenden Steuern anfallen, waren Aktieneinziehungen von zuvor aufgekauften Aktien ein beliebtes Instrument um den Aktienkurs zu stärken. Denn je weniger Aktien es gibt, desto mehr Anteile am Unternehmen und dessen Gewinn hat jede einzelne.
2. Vereinfachtes Verfahren der Aktieneinziehung. Hier brauchen die Vorschriften aus AktG § 237 nicht befolgt werden, wenn die Aktien dem Unternehmen freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind.