Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist meist mit deutlichen Verlusten verbunden. Der Bundesgerichtshof hat den Versicherungskonzernen inzwischen klar vorgeschrieben, wie sie den Rückkaufswert berechnen sollen, und welche Kosten sie berücksichtigen dürfen. Für Versicherungsabschlüsse vor 2008 gilt, dass Sie mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückbekommen. Seitdem werden die Provisionskosten bei der Rückkaufswertberechnung auf die ersten fünf Jahre verteilt. Aber auch dies kann zu einem Verlustgeschäft beim Verkauf führen.
Wenn Sie sich also nicht sicher sind, dass sie das Kapital einmal brauchen und die Versicherungsleistung im Todesfall eher im Hintergrund steht, dann sollten Sie von Lebensversicherungen eher absehen.