Kapitalanlagen werden meist mittels eines Prospekts angeboten, wofür der Emittent mittels der Prospekthaftung haftet. Dieses Prospekt kann nämlich die Grundlage für eine Falschinformation sein auf die geschädigte Anleger sich bei einer Klage berufen können.
Der Prospektinhalt muss zum Zeitpunkt der Herausgabe vollständig und richtig sein. Der Kreis der Haftungsadressaten bei der Prospekthaftung bezieht in erster Linie den Emittenten und seine Konsortialbanken mit ein, kann sich aber auch auf Anlageberater und Anlagevermittler beziehen.