Wenn der Kunde schon lange in seine Lebensversicherung ein, kann er diese Beiträge einstellen und trotzdem Leistungen bei Prämieneinstellung bei Lebensversicherungen erhalten. Dafür muss der vereinbarte Mindestbetrag aber schon eingezahlt sein. Diese Leistungen werden meist auch auf dem Auszug des Lebensversicherers ausgeführt.
Unterschieden wird dabei zwischen dem Fall, dass der Versicherte vor Vertragsende verstirbt und dem Fall, dass der Versicherte die Leistung selber ausbezahlt bekommt, also die Lebensversicherung kündigt.


