Ein Kommissionsgeschäft ist der gewerbsmäßige Abschluss von Geschäften durch einen selbstständigen Kaufmann, der in seinem Namen auftritt aber auf fremde Rechnung handelt.
Der Kommissionär enthält für sein erfolgreiches Handeln meist eine Kommission vom Auftraggeber (Kommittent), für den die Transaktion durchgeführt werden soll.