Ein Kommittent beauftragt einen Kommissionär zur Erledigung von eigenen Geschäften, d.h. einem Kommissionsgeschäft. Der Kommittent kann dem Kommissionär Weisungen erteilen, an die sich dieser zu halten hat. Auch wenn der Geschäftsabschluss zu besseren, als geplanten Bedingungen, zum Abschluss kommt, dann bekommt der Kommittent den zusätzlichen Gewinn zugerechnet, den er aber in eine erfolgsabhängige Kommission umwandeln kann.


