Eine Katastrophenklausel ist eine Vertragsbedingung bei offenen Investmentfonds, dass in Sonderfällen, wie bei einer Schließung der Börse oder ungewöhnlich hohen Kursstürzen, die Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen vorübergehend ausgesetzt werden kann.
Beispielsweise kann es bei offenen Immobilienfonds passieren, dass nicht genügend Liquidität zur Auszahlung der Anteilseigner vorhanden ist und ein verkauf der Immobilien nur zum Fire-Sale Preis möglich wäre. Dann kann die Fondsgesellschaft den Rücknahmepreis erst wieder zur Verfügung stellen, wenn genügend liquide Mittel zur Auszahlung bereit sind.