Ein Inhaberpapier ist ein Wertpapier, in dem der Berechtigte nicht namentlich genannt ist.
Deshalb kann dessen Inhaber ohne besonderen zusätzlichen Nachweis alle durch das Inhaberpapier verbriefte Rechte geltend machen. Inhaberpapiere können formlos übertragen werden und eignen sich daher besser für den Börsenhandel als Namensaktien und sind daher die am meisten verbreitete Form der Aktienarten.


