Man kann Aktien nach vier Aktienarten unterscheiden.
1. Aktienarten bei Zerlegung des Grundkapitals:
- Nennwertaktien: Diese haben immer einen festen Nennwertbetrag von mindestens 1 € oder ein Vielfaches davon. Die Summe des gehaltenen Nennwertes (Anzahl Aktien x Nennwert) geteilt durch das Grundkapital der Aktie ergibt daher den Anteil, den man an einem Unternehmen hält
- Stückaktien sind am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt, wie alle anderen Stückaktien auch. Die Anzahl der gehaltenen Stückaktien geteilt durch die gesamte Zahl an vorhandenen Stückzahlen geben den Anteil am Unternehmen wieder. Stückaktien wurden in Deutschland im Vorfeld der Euroeinführung eingeführt, da sie die Umrechnung erleichterten und sind hierzulande meist unechte Stückaktien, da sie sich auf eine Mitgliedschaft sondern das Grundkapital beziehen. Erkennbar sind Stückaktien oft an dem Namenszusatz o. N., der für ohne Nennwert steht, wie zum Beispiel die Aktiengattung der Volkswagen AG Stammaktien o. N.
- Globalaktie: Urkunde die mehrere Aktien zusammenfasst
2. Aktienarten bei der Eigentümerübertragung
- Inhaberaktien sind die normale Variante. Die Übergabe erfolgt, wenn es eine Einigung über den Übergang des Eigentums gibt, was an Börsen standardisiert gegeben ist.
- Bei der Übergabe von Namensaktien ist dies dem Vorstand zu melden und der Eigentümerwechsel ist erst nach Eintragung in das Aktienbuch wirksam. Die Übergabe ist folglich deutlich komplizierter und der Aktionär ist auch nur dividendenberechtigt, wenn er im Aktienbuch steht. In Deutschland sind Namensaktien nicht so verbreitet, in der USA hingegen schon. Der Vorteil von Namensaktien für die AG ist, dass sie mehr über ihre Aktionäre wissen (Anschrift, Name etc.) und auch bei Eigentümerwechseln besser Bescheid wissen, es jedoch auch mehr Pflege bedarf. Für den Aktionär sind normalerweise Inhaberaktien attraktiver, da sie Anonymität gewährleisten.
- Vinkulierte Namensaktien sind noch strenger als Namensaktien, da hier die Übertragung nur nach Zustimmung des Vorstandes erfolgen kann. Dies ist bei Nebenverpflichtungsaktien vorgeschrieben
3. Aktienarten beim Umfang der Rechte (Aktiengattungen)
- Stammaktien geben dem Aktionär sämtliche Rechte wie das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht, Recht auf Dividende, Bezugsrecht etc
- Vorzugsaktien haben meist weniger Stimmrechte (In Deutschland im Normalfall gar keine), dafür mehr Dividendenrechte oder Liquidationsrechte. Mittels einer Kombination aus Vorzugsaktien und Stammaktien kann man eine Aktiengesellschaft auch mit deutlich weniger als 50% Anteil am Grundkapital kontrollieren, was teilweise bei ehemaligen Familienunternehmen der Fall ist.
4. Andere Kategorisierungsmöglichkeiten von Aktien wären folgende Aktienarten:
- Finanzierungseffekt zum Emmissionszeitpunkt (Gratisaktis und Splitaktien)
- Erwerberkreis (Eigene Aktien, Vorratsaktien, Belegschaftsaktien)
- Kapitalerhöhungsaktien (Alte Aktien von einer Erstemission und neue Aktien aus einer späteren Kapitalerhöhung)