Eine Aktie ist ein Anteilschein an einem Unternehmen und dessem Grundkapital, der an einer Börse gehandelt wird. Wenn eine Aktiengesellschaft 1000 Aktien ausgegeben hat und man 10 Aktien davon kauft, hält man also 1% an dieser AG. Bei einer GmbH kann man ebenfalls einen Anteilschein, bzw einen Anteil am Grundkapital erwerben, aber dies wird nicht öffentlich und standardisiert gehandelt, was ein großer Unterschied zur Aktie ist.
Börsengang einer Aktie
Wenn eine Firma erstmals an die Börse geht, emmttiert sie Aktien. Das heisst, dass die Firma frisches Kapital aufnimmt, indem es zusätzliche Anteilsscheine an Investoren verkauft. Nur bei dieser Emmission kommt das Kapital auch wirklich der Firma zugute. Wenn man danach Aktien an der Börse kauft (secondary market), erwirbt man diese von anderen Investoren, die diese zuvor gekauft haben. Wenn ein Unternehmen für eine Übernahme oder Wachstum frisches Kapital benötigt, kann es aber dann noch weitere Aktien ausgeben um sich zu finanzieren. Allerdings werden dann die Altinvestoren verwässert. Wenn eine Firma an die Börse geht oder neues Kapital aufnehmen muss und davor ein Grundkapital von 1000 Euro hat und nun 500 Euro zusätzliches Grundkapital aufnimmt, indem es 500 Aktien zum Nennwet von 1 Euro ausgibt, diese aber für 10 Euro verkauft, dann wird die Firma danach 15.000 Euro wert sein, wovon 5.000 Euro Bargeld wäre und 10.000 Euro der vorherige Firmenwert.
Wer eine Aktie kauft wird also Eigentümer an einem Unternehmen und profitiert von der Entwicklung des Unternehmens und kann auch an deren Strategie mitwirken, indem er ein Stimmrecht für den Aufsichtsrat hat, was bei der Anleihe nicht gegeben ist. Die Aktie ist jedoch risikoreicher als die Anleihe, verspricht aber auch eine höhere Rendite. Wenn die Aktiengesellschaft aus obigem Beispiel 10.000 Euro an Marktkapitalisierung hat, da jede Aktie 10 Euro wert ist und es 1000 Stück davon gibt und die Aktiengesellschaft 20.000 Euro an Anleihen verkauft, wäre das Unternehmen 30.000 Euro wert, wovon aber den Eigentümern nur 10.000 Euro zugerechnet werden. Diese 30.000 Euro können zum Beispiel Maschinen oder Immobilien sein. Wenn der Wert nun um 50% fallen würde, würden die Eigentümer ihre komplettes Kapital verlieren, die Anleihenhalter aber „nur“ 25%, da der Wert des Unternehmens nur noch 15.000 Euro wäre, würde das Eigenkapital als erstes angegangen.
Der Aktionär hat dafür aber folgende Rechte:
- Recht auf Anteil am Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG)
- Teilnahme an der Hauptversammlung (HV) (§ 118 AktG)
- Rederecht auf der Hauptversammlung
- Stimmrecht in der Hauptversammlung, beispielsweise in Fragen der Gewinnverwendung sowie Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (§§ 133 ff. AktG)
- Auskunftsrecht durch den Vorstand (§ 131 AktG)
- Recht auf Anfechtung von HV-Beschlüssen
- Recht auf Antragstellung auf der Hauptversammlung (§ 126 AktG)
- Bezug junger Aktien bei einer Emmission(Bezugsrecht) (§ 186 AktG)
- Anteil am Liquidationserlös des Unternehmens, wenn dieser höher als die ausstehenden Schulden sein sollte (Hier kommt es oft zu Spekulationen, die aber meist nicht vielversprechend sind)
Es gibt Namens, Nenn- und Vorzugsaktien.