Die Hauptversammlung ist die jährliche Versammlung der Aktionäre und das zentrale Kontrollorgan einer Aktiengesellschaft.
Die Hauptversammlung wählt den Aufsichtsrat, der selbst wieder den Vorstand beruft und auch abberufen kann. Die HV ist auch für die Gewinnverwendung und die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates zuständig. Auch Kapitalerhöhungen und Satzungsänderungen müssen von der Hauptversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden.
Die Stimmen auf der Hauptversammlung entsprechen dabei dem jeweils vertretenen Grundkapital und kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden (s. Depotstimmrecht).