Depotstimmrecht auch Vollmachstimmrecht genannt.
Der Depotbesitzer kann seiner Depotbank eine Vollmacht zur Abstimmung auf Hauptversammlungen geben und ist jederzeit widerruflich. Die Depotbank muss die Mitteilung der AG und ihre eigenen Vorschläge zur HV dem Kunden mitteilen.
Mit Hilfe des Depotstimmrechtes beherrschen die Banken oftmals die Hauptversammlungen von AG´s ohne selbst eine Mehrheit das Kapitals zu besitzen. Jedoch über seit einigen Jahren Depotbanken das Stimmrecht bei kleineren AG´s nicht mehr aus und bieten an Stimmkarten für die entsprechende HV zu beschaffen.


