Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), im Englischen P&L ist einer der drei zentralen Bestandteile des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts.Aus der GuV kann man die Umsätze, Kosten und den Gewinn eines Unternehmens entnehmen.
Gesamtkostenverfahren vs Umsatzkostenverfahren bei der GuV
Eine Gewinn- und Verlustrechnung kann man nach dem Gesamtkostenverfahren und nach dem Umsatzkostenverfahren, sowie nach HGV und IFRS erstellen. Für die Ermittlung des Gewinns je Aktie hat sich das Umsatzkostenverfahren nach IFRS oder US-GAAP als am aussagekräftigsten erwiesen.
Beim Umsatzkostenverfahren werden nur diejenigen Kosten der Periode gegenüber gestellt, die auch für die Umsätze in dieser Periode verantwortlich waren. Ein weiterer Unterschied ist, dass beim Umsatzkostenverfahren die Kosten anch Funktionsbereichen aufgegliedert werden, wie HR, Vertrieb, Verwaltung etc.)
Gliederung einer Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS und Umsatzkostenverfahren
1. | Umsatzerlöse | |
2. | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | |
3. | Bruttoergebnis vom Umsatz | |
4. | Vertriebskosten | |
5. | Allgemeine Verwaltungskosten | |
6. | sonstige betriebliche Erträge | |
7. | sonstige betrieblichen Aufwendungen (nur Aufwendungen, die nicht den Herstellungs-, Verwaltungs- oder Vertriebskosten zugeordnet werden können) | |
= | (Betriebsergebnis) | |
8. | Erträge aus Beteiligungen (nur laufende Erträge) | |
9. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | |
10. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | |
11. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | |
12. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |
= | (Finanzergebnis) | |
13. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebs- und Finanzergebnis) | |
14. | außerordentliche Erträge | |
15. | außerordentliche Aufwendungen | |
16. | außerordentliches Ergebnis | |
17. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | |
18. | sonstige Steuern (alle anderen erfolgswirksamen Steuern) | |
19. | Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (letzter Posten der GuV) |