Eigengeschäfte sind Transaktionen einer Bank im Eigenhandel.
Bei Eigengeschäften tritt die Bank nicht auf fremde Rechnung auf, sondern handelt für ihr eigenes Buch.
Banken treten auch bei Kundenaufträgen bei amtlich nicht notierten Werten als Eigenhändler auf, während sie bei der amtlichen Notiz als Kommissionäre auftreten.


