Bei der amtlichen Notiz (Notierung) eines Wertpapierkurses ist das Ziel die Preisermittlung des wirklichen Geschäftslage des Verkehrs an der Börse. Die Ermittlung eines solchen marktgerechten Kurses erfordert spezielle Verfahrensweisen, die eine vertrauenswürdige Kursermittlung garantieren, denn der normale Anleger kann nicht direkt am Börsengeschehen teilnehmen, sondern bedient sich eines zwischengeschalteten Brokers, der Kommissionen erhebt (amtliche Notiz).
Um die Möglichkeiten der Kursmanipulationen zu begrenzen, wurde das System der Kursmakler geschaffen, dessen Ziel es ist einen liquiden und ordnungsgemäßen Handel herzustellen, indem er das ihm zugewiesene Wertpapier sowohl kauft als auch verkauft und somit Kurssausschläge und Spreads verringert. Der Bankkunde hat Anspruch darauf den amtlichen Kurs angerechnet zu bekommen, was bedeutet, dass Kundenaufträge in amtlich notierten Aktien vom Broker (Oder Bank) auf die Börse weitergeleitet wird und zum sogenannten Einheitskurs abgerechnet wird, weswegen es bei der amtlichen Notiz eine höhere Rechtssicherheit gibt, als zum Beispiel beim geregelten Markt oder Freiverkehr.