Im Bundesschuldbuch werden die Schulden des Bundes und seiner Sondervermögen eingetragen über die keine Anleihen Urkunden ausgestellt wurden Bundesschatzbriefe beispielsweise. Über jeden Gläubiger des Bundes wird ein eigenes Schuldbuchblatt geführt, woran man die Höhe der jährlichen Zinszahlungen erkennen kann.


