Das Börsenpflichtblatt ist die Pflichtbekanntmachung der Emittenten in der amtlichen Notiz. Es dient der öffentlichen Bekanntmachung von unternehmensrelevanten Nachrichten.
Die AG muss alle Bekanntmachungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, in den Pflichtblättern der entsprechenden Börsen veröffentlichen. Das Börsenpflichtblatt benennt mindestens drei inländische Tageszeitungen mit überregionaler Verbreitung als Börsenflichtblätter.


