Börsenbesucher sind Personen die zum Handel an Präsenzbörsen (S. Börsenarten) berechtigt sind, sowie auch Journalisten und Börsenhilfspersonal. Börsenbesucher dürfen das Börsenpakett besuchen, sie sind aber nicht zu verwechseln mit Galeriebesuchern, die als Touristen sich das Geschehen von oben ansehen.


