Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs bei einer Kapitalerhöhung seinen Anteil nicht verwässern zu müssen und damit die Möglichkeit neue junge Aktien über Bezugsrechte zeichnen zu können. Nach dem AktG ist den Altaktionären die neuen Aktien im Verhältnis ihres bisherigen Anteiles anzubieten. Der Nachteil bei der Ausgabe von neuen Aktien ist, dass der Investor zusätzliches Kapital nachschiessen muss, um seinen Anteil nicht zu verwässern, andererseits kommt der Gesellschaft frisches Kapital zugute, was sie im besten Fall profitabel investieren kann.
Normalerweise ist der Emissionskurs der jungen Aktien in Deutschland unterhalb des Kurses der alten Aktien, weswegen die Altaktionäre Bezugsrechte in ihre Depot eingebucht bekommen, die sie dann zur Ausübung ihrer Rechte nutzten können, verkaufen können, oder automatisch nach Ablauf der Frist von ihrem Broker verkauft werden.
Der Wert der Bezugsrechte kann aus dem derzeitigen Aktienkurs der alten Aktien minus dem Emissionskurs der jungen Aktien berechnet werden. Während der Bezugsfrist kann das Bezugsrecht auch normal an der Börse gehandelt werden und auch Möglichkeiten zur Arbitrage bieten. Für Kleinanleger ist es normalerweise empfehlenswert nichts zu machen und die Rechte automtisch verkaufen zu lassen, da die Transaktionskosten bei kleinen Aktienbeständen sonst zu hoch sind. Nach dem Bezugsrechtsabschlag wird der Aktienkurs um den Wert der Bezugsrechte vermindert, was aber vor der Emission der jungen Aktien geschieht.
Ein Bezugsrecht kann auch bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie bei der Ausgabe von Optionen und Wandeloptionen bestehen.