Es gibt zwei Arten von Auskunftsrechten:
1. Das Auskunftsrecht der Aktionäre vom Vorstand auf der Hauptversammlung, solange es zur Beurteilung von Tagesordnungspunkten notwendig ist. Bei Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit und Konkurrenz geraten sollen hat der Vorstand ein Auskunftsverweigerungsrecht. Diese Informationsasymetrie wird in der Principal-Agent Theorie behandelt.
2. Das Auskunftsrecht der Finanzbehörde in bestimmten Fällen Auskunft über Bankkonten zu erhalten, ohne das die Bank sich auf das inzwischen immer mehr aufgeweichte Bankgeheimnis berufen kann.


