In Deutschland ist der amtliche Handel die Form des Wertpapierhandels mit den strengsten Zulassungsvorschriften, d.h. die größten und seriösesten Unternehmen werden über den amtlichen abgewickelt. Siehe => amtliche Notiz.
Es wird ein Nennwertvolumen von mindestens 250.000 Euro und eine Unternehmensexistenz von mindestens 3 Jahren vorausgesetzt. Weitere Details sind im Börsengesetz (BörsG) und in der Börsenzulassungsverordnung geregelt.