Die AG ist eine Abkürzung für eine Aktiengesellschaft. Im Sprachgebrauch wird davon ausgegangen, dass die AG dann auch an der Börse notiert ist, die Rechtsform eienr AG ist aber nur die Vorraussetzung dafür und es gibt viele AG´s, die nicht an der Börse sind.
Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit an der ihre Gesellschafter nach der Höhe ihrer Einlagen beteiligt sind und nur für diese Höhe haften. Für ihre Verbindlichkeiten haftet die AG als solche allerdings unbeschränkt mit Ihrem komplettem Vermögen. Normalerweise sind Großunternehmen als AG´s oder SE (Europäische Aktiengesellschaft) strukturiert, da man mit der AG am besten hohe Eigenkapitalwerte an der Börse emittieren kann, da man standardisiert auf eine Vielzahl von Anlegern zurückgreifen kann und diese Investments nicht jeweils einzeln verhandeln muss.
Diese Konstruktion, die es in fast allen Staaten auf der Welt gibt, ermöglichte erst die Finanzierung von Industrie und internationalem Handel aufzunehmen. Ein berühmtes Beispiel ist zum Beispiel ist die East India Company.
Das Grundkapital einer AG ist mit seinem Nominalwert im Handelsregister eingetragen und entspricht in seiner Summe der Anzahl der Aktien multipliziert mit deren Nominalwert. Eine deutsche AG hat drei wichtige Organe: der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
Der Vorstand ist die Geschäftsführung, der die Firma im Tagesgeschäft führt. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und tagt mehrmals im Jahr und wird von der Hauptversammlung gewählt, die mindestens einmal im Jahr tagt. Hier hat jeder Aktionär entsprechend seines gehaltenen Nominalwertes Stimmen.