In einem Aktienbuch werden die Eigentümern von Namensaktien geführt. Hierzu muss Name, Wohnsitz und Beruf erfasst sein und nur wer im Aktienbuch erfasst ist, gilt als Aktionär der Gesellschaft. Jeder Aktionär hat auch das Recht in das Aktienbuch einzusehen. Bei Inhaberaktien sind diese Schritte nicht nötig (Siehe Arten von Aktien)


