Der Zinswucher liegt vor, wenn der Zinssatz für ein Darlehen in keinen angemessen Verhältnis zu den Kosten des Darlehensgebers und dem übernommenen Risiko steht. Es kann deshalb meist nur im Einzelfall entschieden werden ob wirklich Zinswucher vorliegt.
In den meisten europäischen staaten gibt es eine Höchstgrenze für Zinsen von privaten Darlehen. In Deutschland sind Zinswucher nach 138 BGB geregelt.