Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Erhaltung und Sicherung von Einnahmen.
Zur Abzugsfähigkeit der Werbungskosten genügt die subjektive Ansicht des Steuerpflichtigen über die Zweckmäßigkeit der Werbungskosten. Kosten der privaten Lebensführung können allerdings nicht als Werbungskosten deklariert werden.