Der Verwässerungsschutz ist eine Schutzmaßnahme von Eigentümern von Firmen gegen eine Verwässerung.
Bei gelisteten AG´s dient das Bezugsrecht als Verwässerungsschutz, bei GmbH´s gibt es besondere vertragliche Klauseln, die in der Satzung aufgenommen werden müssen, da sie im Standardgründungsvertrag nicht vorkommen. Dazu kann ein Passus gehören, dass jeder Anteileigner immer das Recht hat zu den gleichen Bedingungen wie neue Investoren wieder zu investieren.