Das Umlaufvermögen ist der Teil der Aktiva der Bilanz und Vermögenswerte, der nicht langfristig gehalten werden soll, sondern nur vorübergehend sich im Besitz der Firma befindet. Das können Wertpapiere sein, oder auch Unternehmensteile, die zum Verkauf stehen.
Zur Bewertung des Umlaufvermögen gilt das Niederwertprinzip, d.h. es ist stets der jeweils niedrigere der folgenden Bewertungsmaßstäbe anzusetzen:
- Anschaffungswert
- Börsenwert, Marktpreis
- Wert am Abschlussstichtag