Eine Stückaktie hat keinen Nennwert, sondern lediglich die Bezeichnung 1 Aktie der X AG.
Die Beteiligungsquote einer Stückaktie entnimmt man daher der Satzung der Gesellschaft. Dort ergibt sich aus der Gesamtzahl der Aktien, welchen Anteil am Grundkapital eine Stückaktie hat. Dieser Wert muss dabei dem Mindestwert von 1 Euro entsprechen.