Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit Aufwand (Ertrag) für Zeit danach.
Wenn ein Unternehmen also bereits eine Versicherungsprämie für 12 Monate im Voraus bezahlt wäre eine Erfassung als Aufwand für das nächste Jahr nicht korrekt. Dies wird mit den Rechnungsabgrenzungsposten korrigiert.