Das Thema Erben wird in Deutschland in Zukunft immer wichtiger, da jedes Jahr 250 Milliarden € vererbt werden sollen. Dies ist eine gigantische Vermögensumverteilung mit sehr großen Auswirkungen für die Betroffenen, worauf nicht alle entsprechend mental vorbereitet sind.
Dazu kommt natürlich, dass das Thema Erben auch mit einem meist mit einem Todesfall in der Familie verbunden ist, weswegen man dies Thema im Vorfeld einerseits oft vermeidet, andererseits im Krisenfall meist die Trauer im Vordergrund steht. Idealerweise bereitet man seine Erben auf den Zeitpunkt vor während die Erbenden im Moment des Erbfalles oder bewahren und keine Schnellschüsse machen.
Wie kann ich mich auf das Vererben vorbereiten?
Das Erbe wird entweder durch ein Testament oder durch die in Deutschland gültige gesetzliche Regelung organisiert. Ein Testament ist rechtlich gültig, wenn es komplett handschriftlich geschrieben ist und mit Datum und Unterschrift versehen ist. Alternativ kann ein Testament auch beim Notar hinterlegt werden, was dann aber Geld kostet (Ca. 100-1000 €) aber auch davor schützt, dass ein Testament nach dem Todesfall verschwindet.
Als Testamentschreiber sollte man jedoch wissen, dass man nur über die Hälfte seines Vermögens frei verfügen kann. Die andere Hälfte wird nämlich nach den gesetzlichen Aufteilungsschlüssel verteilt, zumindest wenn die Familienangehörigen mit entsprechenden Anspruch dies einklagen. Ein Testament kann für viel Unmut und Feindschaft in einer Familie sorgen und es ist schon in den besten Familien vorkommen, dass wenn sich jemand dem Lebensabend nähert, versucht wird, denjenigen beim Testament schreiben zu beeinflussen.
Wem es wichtig ist, dass sich seine Familie und Angehörigen auch nach dem Tode verstehen, sollte schon zu Lebzeiten eine entsprechend faire Lösung anstreben und ein entsprechendes Testament schreiben oder sich mit der gesetzlichen Regelung zufrieden geben, die man als durchaus fair bezeichnen kann. Betrachten Sie dabei nicht nur die letzten Jahre ist ihres Lebens, sondern das Leben als ganzes und versuchen Sie eine Lösung zu finden mit der Sie, aber auch ihre Umwelt, gut leben kann.
Idealerweise bereiten sie die Erbenden schon früh darauf vor und ändern ein Testament auch nicht mehr kurz vor dem Tode. Versuchen Sie Ihre Kinder gleich zu behandeln, auch wenn sie denken, dass der eine mit dem Geld besser umgehen könnte oder es eher verdienen würde. Neben der wertmäßigen Aufteilung, kann ein Testament auch dazu genutzt werden, um bestimmte persönliche Gegenstände den entsprechenden Personen zukommen zu lassen. Auch können sie Vorlieben bezüglich des Begräbnisses oder anderen Vorkehrungen publik machen.
Bei mittelgroßen Vermögen ist es auch eine gute Option, Immobilienvermögen bereits im Vorfeld zu verschenken, sich aber das Nutznießungsrecht vorzubehalten, wodurch man weiterhin in der Immobilie wohnen kann oder diese vermieten kann. Dies ist alle zehn Jahre möglich und hat den Vorteil, dass im Erbfall Erbschaftssteuer gespart werden kann, da diese Immobilien bereits auf die Kinder oder anderen entsprechenden Personen übertragen worden sind.
Auf wie viel Erbe hat man Anspruch?
Wenn ein Testament vorhanden ist und man nicht den Pflichtanteil anklagen möchte, hat man den Anspruch auf den vom Erblassers zugedachten Teil im Testament.
Wenn kein Testament vorhanden ist, wird in Deutschland nach folgender Regel das Erbe des Erblassers aufgeteilt: Die eine Hälfte geht an den Ehepartner, während die andere Hälfte auf die Kinder übertragen wird. Wenn beispielsweise zwei Kinder vorhanden sind, würden diese jeweils ein Viertel des Vermögens bekommen und der Ehepartner die Hälfte.
Mit einem Testament oder auch der Berliner Regelung, kann man auch sein gesamtes Vermögen den Ehepartner zukommen zu lassen, um diesen einen geeigneten Lebensstandard auch im Alter zu gewährleisten. Theoretisch haben jedoch die Kinder oder der Ehepartner die Möglichkeit ihren Anteil einzuklagen. Dies wäre im oberen Fall immerhin die Anwendung der gesetzlichen Regelung auf die Hälfte des Vermögens, was bedeutet, dass jedes Kind ein Achtel des Vermögens erhalten würde und der Ehepartner sechs Achtel.
Wenn keine Ehepartner oder Kinder vorhanden sind, wird nach anderen Verwandten gesucht, die dann eine neue Erbengeneration bilden. Ist auch dies nicht erfolgreich, sei es weil die Erben das Erbe ausschlagen, erbt der deutsche Staat. Ein Erbe wird ausgeschlagen wenn die Schulden die Vermögensgegenstände übersteigen, da niemand in der Pflicht ist für die Schulden eines Erblassers einzuspringen.
Die einzige Ausnahme um den Pflichtanteil zu verlieren ist, wenn man für erbunwürdig erklärt wird. Dies kann aber nur erfolgen, da man den Erblasser tötet, versucht zu töten, androht zur Änderung des Testaments zu zwingen oder ein Testament fälscht. Drogensucht oder ein nicht erfolgreiches Leben, sind keine Gründe um erbunwürdig erklärt zu werden.
Das Erbe bezieht sich auf das gesamte Vermögen des Erblassers, also alle Immobilien, Wertgegenstände, Aktien und Wertpapiere, sowie Bargeld, die sich im Besitz des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes befinden. Wer ein solches Erbe aber annimmt, muss auch die entsprechenden Schulden übernehmen. Der größte Vermögensbestandteil beim Erben in Deutschland sind oft Immobilien, die zur Eigennutzung oder Vermietung verwendet werden
Bei diesen Immobilien kann es kompliziert werden sich zu einigen, da bei mehreren Kindern jede Person ein Bruchteil der Immobilie erbt und Entscheidungen meist nur einstimmig getroffen werden können, was bei Uneinigkeit bezüglich des Verkaufs zu langen rechtlichen Streitigkeiten oder Verschiebung führen kann. Daher kann es Sinn machen, seinen Erbanteil auch vorher zu verkaufen, um sofort Zugriff auf liquide Vermögen zu bekommen. Dies kann man Beispiel beispielsweise einfach auf einfacherben.de erledigen.
Was kommt bei der Erbschaftssteuer auf mich zu?
Wer in Deutschland wohnt und über dem Freibetrag erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen. Der Freibetrag ist jedoch relativ großzügig gewählt und vom Verwandtschaftsgrad abhängig:
- den Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 €;
- jedes Kind/Stiefkind: 400.000 €;
- jedes Kind eines verstorbenen Kindes/Stiefkindes (Enkel): 400.000 €;
- jedes Kind eines lebenden Kindes/Stiefkindes (Enkel): 200.000 €;
- jede sonstige Person aus Steuerklasse I (Eltern): 100.000 €;
- Alle übrigen Personen: 20.000 €
Wenn dieser Freibetrag ausgeschöpft ist, beginnt die Erbschaftssteuer, die sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad richtet, aber auch der Höhe des Vermögens. Liquide Vermögen wie Einlagen bei Banken, Bargeld werden direkt bewertet, während Immobilienvermögen aufgrund der Illiquidität zu 90 % des Wertes in die Erbschaftsteuerberechnung eingehen. Bei Immobilien zur Vermietung wird meist der Bedarfswert festgestellt, der ca. das zwölffache der Nettojahresmiete beträgt. Dies ist zumindest im derzeitigen Immobilienmarkt durchaus fair.
Vermögenswert | Steuerklasse I | Steuerklasse II (Geschwister) | Steuerklasse III (Alle übrigen) |
bis 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
bis 300.000 € | 11% | 20% | |
bis 600.000 € | 15% | 25% | |
bis 6.000.000 € | 19% | 30% | |
bis 13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
bis 26.000.000 € | 27% | 40% | |
ab 26.000.000 € | 30% | 43% |
Wenn ein leicht höheres Vermögen dazu führt dass man insgesamt netto weniger Erbe erhält, kann man die so genannter Härtefallregelung anwenden, um diesen Effekt zu verhindern.
Wer ein Unternehmen erbt und sich verpflichtet die Angestellten mindestens sieben Jahre lang weiter zu beschäftigen, ist von der Erbschaftssteuer befreit, um Familienunternehmen über gleich zu börsennotierten Unternehmen nicht zu benachteiligen. Für Näheres konsultieren Sie dabei aber am besten einen Steuerberater.
Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung ist zumindest für den Durchschnittsdeutschen bis einigermaßen gut situierten Deutschen der sein Vermögen auf Kinder oder Ehepartner überträgt die Erbschaftssteuer durchaus machbar. Es gibt aber Bestrebungen in der Politik zu erhöhen.
Ist Erben gerecht?
Dies führt zu der Frage ob Erden gerecht ist. Kritiker fordern immer wieder höhere Erbschaftssteuern, da es als unfair empfunden wird, dass die einen größere Vermögensbestandteile von den Eltern erben und die anderen nicht. Komischerweise fordert aber keine Parte niedriger Steuern für die arbeitenden Bevölkerung, sondern immer nur eine Erhöhung in Relation zu bereits hohen Steuern.
Dieser Zufallseffekt wird sich vor allem die nächsten Jahre verstärken, da die gesetzliche Rente für die jüngeren Jahrgänge nicht ausreichen wird, und daher vor allem diejenigen treffen wird die nicht darauf hoffen können, Vermögen von vorhergegangenen Generation Erben. Auch hat die ältere Generation das vermögen meist noch selbst aufgebaut, da nach dem 2. Weltkrieg fast neimand etwas hatte.
Von diesem Standpunkt aus kann man diese Zufälligkeit sicherlich kritisieren, jedoch wurde eine höhere Erbschaftsteuer Problem auch nur marginal lösen, da der Staat meist mit dem Geld nicht besser umgehen kann und gerade Familienunternehmen und Selbstständige das Kapital oft auch sehr sinnvoll nutzen können, was wiederum der Allgemeinheit zugute kommt.
Auf der anderen Seite muss man auch klar sagen dass das vererbte Vermögen, meist durch harte Arbeit, die Steuern angefallen sind entstanden ist. Auch wird der laufende Ertrag durch Kapitalertragsteuern und Mieteinnahmen besteuert. Es kann vom anderen Standpunkt daher auch durchaus als moralisch unverständlich gesehen werden, wenn man ehrliche erarbeitetes Geld an nahestehende Person geben möchte, warum man darauf nochmals hohe Steuern zahlen sollte.
Der Staat hat schließlich auch die Aufgabe Eigentum zu schützen, und der Eigentümer sollte die Freiheit haben, mit seinen Geld das zu machen, was er für richtig hält, solange er niemanden damit schadet. In Amerika gibt es auch die Meinung, dass man seinen Kindern nicht zu viel Geld vererben sollte, weswegen dieses Kapital oft in Stiftungen oder auch dem Staat zugute kommt.
Dies steht aber auch jedem Deutschen frei, sollte aber nicht durch hohe Steuern zum Zwang werden. Auch derjenige, der erbt und es als unfair empfindet, kann mit dem Kapital ebenfalls Gutes tun und es spenden oder in Stiftung einrichten, was ebenfalls effizienter sein kann, als das Kapital dem Staat zu geben, der es oft für unnötige und populistische Maßnahmen ausgibt.
Man sollte sich also nicht mit der Frage beschäftigen ob Erden gerecht ist, sondern eher, wie man etwas sinnvolles damit anfangen kann.
Soll ich mein Leben ändern, wenn ich die finanzielle Unabhängigkeit durch erben erreicht habe?
Wer durch ein Erbe die finanzielle Unabhängigkeit erreicht, hat ein Lebensziel erreicht, ohne dass er sich darauf auf die eigene Leistung berufen kann. Dies gibt zwar einerseits finanzielle Sicherheit, aber gerade bei Deutschen auch das Gefühl dieses Geld nicht verdient zu haben. Dies liegt auch an der deutschen Sprache, da wir im Deutschen das Geld verdienen, während es im Englischen gemacht wird (To make money) und im französischen gewonnen wird (gagner de lárgent).
Es ist daher sinnvoll und wichtig, dass man danach seinen Lebensstil und vor allem seine Ausgaben nicht oder nur in sehr geringem Maße ändert. Das Erbe kann aber zu benutzt werden, Gutes zu tun oder auch das was man schon immer einmal tun wollte und einen am meisten Spaß bereiten würden.
Dies kann eine Weltreise sein, eine bessere Wohnung, aber auch der Schritt in die Selbstständigkeit, die man davor deswegen nie gewagt hat. Stellen Sie sich also die Frage, was sie tun oder arbeiten würden, wenn Geld keine Rolle spielen. Wenn dies etwas Produktives ist, wagen sie den Schritt, da sie nun abgesichert sind und dies auch von ihrem Umfeld positiver wahrgenommen wird als wenn sie komplett ins Risiko gehen würden. Wenn Sie bereits auf die Rente zugehen, können Sie sich natürlich auch überlegen etwas früher mit dem Arbeiten aufzuhören und Zeit Linie oder ihren Hobbys verbringen machen sie sich aber auf jeden Fall ein Plan, denn das Nichtstun führt auch nicht zur Zufriedenheit.
Außerdem müssen sich meist auch um das Erbe kümmern, sei es um Mieter bei den Immobilien, oder die Geldanlage bei Kapitalvermögen. Dies wird daher zur Frage wie sie ihr Erbe am besten anlegen.
Wie soll ich das Erbe anlegen?
Auch bei der Geldanlage von Erben gilt, eine breite Streuung ist der Königsweg. Grundsätzlich ist daher die Geldanlage bei geerbten Geld nicht anders als bei selbst erarbeiten. Nur in den seltensten Fällen, man jedoch ein ausgewogenes Portfolio erben, weswegen Anpassungen eigentlich ratsam wären.
Oft fühlt man sich aber dem Erblasser moralisch verpflichtet, und ist auch durch das neue Vermögen und die Verantwortung gehemmt. Außerdem fallen beim Verkauf von Immobilien hohe Transaktionskosten an. Mein Ratschlag hierbei wäre deswegen, nichts Radikales zu unternehmen, sondern zuerst analysieren, wie nun das Gesamtvermögen inklusive es geerbten Teils bei jemanden aussieht. Dann überlegt man sich eine ideale Portfoliostruktur, beispielsweise mit dem Investresearch Portfolio Rechner.
Bei Immobilien sollten Sie diese jedoch nicht verkaufen, sondern die Mieteinnahmen dazu nutzen die gewünschte Portfoliostruktur zu erreichen. Wenn Sie beispielsweise nur Immobilienerben, würden sie mit den daraus erhaltenen Geldern, Aktien und ETFs kaufen, um dieses Assetanteils aufzubauen. Ein Verkauf ist im Normalfall nicht ratsam, zumindest wenn man die Immobilien selber verwalten kann. Dies ist nämlich auch ein Vorteil von Immobilien, dass sie nicht so einfach in Wirtschaftskrisen zerstört werden können und über Generationen hinweg zum Vermögensaufbau genutzt werden können.
Dies gilt auch bei Aktien, die viele Gewinne erzielt haben. Verkaufen Sie diese nicht, da sie sonst Kapitalertragsteuern zahlen müssten. Bei Anleihen oder verlustbringenden Wertpapieren schaut die Sache aber anders aus. Hier können Sie durchaus einen Teil verkaufen, um ihr Portfolio näher auszubauenden.
Das wichtigste ist aber, dass sie dem Vermögen die entsprechende Wichtigkeit und Verantwortung gegenüber bringen. Dies geht am besten, dass sie sich aktiv in das Thema einlesen und finanziell fortbilden. Dazu sei beispielsweise an den Ratgeber Geldanlage, aber auch die zahlreichen Buchempfehlung auf dieser Seite empfohlen.