Die Quellensteuer ist eine nach dem Quellenprinzip erhobene Steuer.
Die im Inland einbehaltenen Steuern sind Vorauszahlungen auf die endgültige Steuerschuld des Steuerpflichten und werden auf diese angerechnet oder gegebenenfalls auch erstattet, wofür Doppelbesteuerungsabkommen nötig sind.


