Das Quellenprinzip ist die Erhebung bestimmter Steuern an der der Quelle, d.h. am Ort und Zeitpunkt des Entstehens der Steuerpflicht. Dazu gehört die Lohnsteuer und die Kapitalertragssteuer.
Das Quellenprinzip im Außensteuerrecht
Die Besteuerung von Kapitalerträgen und des Vermögens von Ausländern erfolgt nach den Vorschriften des Landes, in dem die Erträge entstanden sind. Die Problematik der Doppelbesteuerung im Quellenstaat und im Wohnsitzland soll durch Doppelbesteuerungsabkommen beseitigt oder gemildert werden.