Eine qualifizierte Minderheit sind Minderheitsrechte die an unterschiedliche qualifizierte Minderheiten gebunden sind.
So sind beispielsweise 5% des Aktienkapitals zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nötig und 25% zur Verhinderung von Satzungsänderungen (Sperrminorität).


