Der Begriff Negativklausel besagt, dass Darlehensgläubiger oder Anleihengläubiger bei künftiger Kreditaufnahmen nicht schlechter gestellt werden dürfen, als Gläubiger aus späteren Emissionen.
Bei Großunternehmen besteht die Sicherheitsleistung oft darin bestimmte Bilanzrelationen wie Verschuldungsfaktor einzuhalten. Bei der Bayer Formel gibt es die Verpflichtung, dass der Verschuldungsfaktor nicht größer als 3,5 werden darf.


