Nebenrechte sind von der Wertpapierurkunde abtrennbare Rechte, wie Dividenden oder Gewinnanteilsscheine und Bezugsrechte.
Im Börsenhandel ist es normalerweise üblich, dass Nebenrechte die am Tage des Geschäftsabschlusses entstehen auf den Käufer übergehen, d.h. wer am Tag der Dividendenberechtigung die Aktie kauft, diese erhält.