Namensschuldverschreibungen sind Namenspapiere, die vor allem von Hypothekenbanken in Form von auf den Namen laufenden Pfandbriefen und Kommunalobligationen begeben werden.
Der Nachteil von Namensschuldverschreibungen ist die fehlende Börsenzulassung, weswegen sie nur außerbörslich gehandelt werden. Der institutionelle Gläubiger, meist Versicherungen, kann so Abschreibungen vermeiden, wenn das Zinsniveau steigen sollte, da es keine an der Börse gehandelten Kurse gibt, die zu einer Abschreibung verpflichten würden.