Die Konversion ist die Umwandlung einer bestehenden Anleihe in eine andere Anleihe mit geänderten Zinssatz oder anderen Tilgungsbedingungen.
Eine Konversion wird meist zur Anpassung an sich ändernde Marktverhältnisse durchgeführt. Wenn die Anleihenkonversion nicht aufgrund einer Kündigungsklausel oder Besserstellung der Gläubiger efolgt, liegt eine Zwangskonversion vor, die normalerweise nur nach Währungsreformen kommt und gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei einer Schlechterstelung wird manchmal auch eine Konversionsprämie gezahlt.


