Der Insolvenzplan tritt an die Stelle des Zwangsvergleichs im Konkursverfahren.
Sein Zweck ist der Rechtrahmen für die einvernehmliche Bewältigung der Insolvenz mittels Verhandlungen. Ziele des Insolvenzplan können sein:
- Die Liquidation des Unternehmens und die Verteilung der Liquidationserlöse
- Sanierung mit Befriedigung der Gläubiger aus zu erzielenden Gewinnen
- Sanierung mit Teilverkauf um Gläubiger vorab zu besänftigen
Einen Insolvenzplan können beide Parteien und auch der Insolvenzverwalter erstellen.


