Insiderinformationen sind Kenntnisse von noch nicht öffentlich bekannten Informationen, die Kursrelevanz besitzen.
Dazu zählen Informationen über den Gewinn, Änderung des Dividendensatzes, Übernahmeangebote, Kapitalerhöhungen etc. Der Handel von Insidern mit Insiderinformationen ist in Deutschland strafbar.
Wenn die Informationen jedoch frei verfügbar sind, handelt es sich nicht um Insiderinformationen.