Insider sind Personen, die aufrund ihrer Tätigkeit über Vorgänge informiert sind, die relevant für die Kursentwicklung eines Wertpapieres ist.
In Deutschland zählen zu den Insidern die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats. Insidern ist es untersagt aufgrund von Insiderinformationen auf eigene oder fremde Rechnung zu handeln und Profit daraus zu schlagen. Auch die Weitergabe von Insiderinformationen ist strafbar.