Der Hypothekenbrief ist die Urkunde des Grundbuchamtes über eine im Grundbuch eingetragene Hypothek.
Der Gläubiger (meist die Bank) erwirbt die Hypothek nur mit Übergabe des Hypothekenbriefes durch den Grundstückseigentümer. Zur Sicherung der Inhaberschuldverschreibung sind nur Buchhypotheken, nicht jedoch Briefhypotheken zulässig.