Eine Hypothek ist eine dingliche Belastung eines Grundstückes durch Eintragung der Hypothek in des Grundbuch.
Der Begünstigte der Hypothek hat ein Pfandrecht auf das Grundstück, d.h. es steht ihm aufgrund einer Forderung die Begleichung zu. Im Gegensatz zur Grundschuld sind Hypotheken streng abzessorisch, d.h. bei Fehlen der Forderung oder nach ihrer Rückzahlung entfallen auch die Rechte aus der Hypothek.