Eine Holdinggesellschaft ist eine Dachgesellschaft, die als Obergesellschaft mehrere andere Tochterunternehmen mittels einer Beteiligung an sich bindet.
Die rechtliche Selbstständigkeit der Tochterunternehmen bleibt normalerweise nach außen erhalten, während ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von weitgehender Selbstständigkeit bis zur völligen Beherrschung reichen kann.