Allgemein richtet sich das Stimmrecht der Aktionäre nach dem Nominalwert der gehaltenen Aktien. Die Satzung einer AG konnte aber ein Höchststimmrecht eines Aktionärs, wie beispielsweise 10% der Stimmen vorsehen. Dieses Höchststimmrecht ist aber seit 1998 unzulässig
About Philipp Haas
Mein Name ist Philipp Haas (Lebenslauf) und ich möchte es jedem ermöglichen sein Kapital besser anzulegen, um ein selbstbestimmteres Leben führen zu können.
Dazu habe ich neben diesem Blog und Youtube auch einen extrem günstigen Aktienfonds gegründet (Mehr Infos unter invest4.net) und auch das Buch Die Kunst des Investierens geschrieben.
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Risikohinweis
Alle Informationen können falsch sein (Keine Gewähr) und ich handle regelmäßig in den hier besprochenen Aktien, woraus sich Interessenkonflikte ergeben können!