Das Handelsregister wird vom Amtsgericht geführt und ist ein Verzeichnis von eingetragenen Firmen und Vollkaufleuten.
Die Einsichtsnahme in das Handelsregister ist für jeden kostenlos möglich und besteht aus zwei Abteilungen. Einerseits einem Handelsregister für Einzelkaufleute, Personengesellschaften und andererseits ein Handelsregister für Kapitalgesellschaften. Im Handelsregister sind Angaben über den Firmennamen, Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigter. Bei Kapitalgesellschaften findet man auch Jahresabschlüsse und Kapitalveränderungen im Handelsregister.
Mit der Eintragung in das Handelsregister erhält eine Kapitalgesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit.